Aktiver Modus
Zuerst Diagnose, dann Urteil
In diesem Modus lesen Sie die blaue Kurve als eigenständige Diagnose des Status quo. Die Reform bleibt bewusst im Hintergrund, bis die Ausgangsprobleme klar sind.
Aktiver Modus
Jetzt dieselben Problemzonen als Sandbox testen
In diesem Modus kommen die geglätteten Reformmodule, Taper-Zonen und Vergleichsmetriken dazu. So bleibt der Reformvergleich eine zweite Leseschicht, nicht die Startperspektive.
Grenzbelastung über dem Bruttoeinkommen
Status quo vs. Reform
Zuerst lesen
1. Status quo verstehen
Suchen Sie zuerst die problematische Zone im heutigen System: wo steigt die Grenzbelastung besonders stark und wie wenig bleibt vom nächsten verdienten Euro?
Dann vergleichen
2. Reform nur als Vergleichsschicht
Lesen Sie die Reform danach als Gegenprobe: wird dieselbe Spitze nur verschoben oder wirklich flacher? So bleibt die Reform ein Test und nicht die Ausgangserzählung.
Interpretation
Modellannahmen
- 2026-ESt nach § 32a EStG, vereinfacht über angenähertes zvE.
- SV 2026: Arbeitnehmeranteile, BBG KV/PV 69.750 €, RV/AV 101.400 €.
- BBG-Fadeout: Start 22 % vor BBG, danach exponentiell auslaufend (nie exakt 0; aus Praktikabilität unterhalb 1 % der Ausgangsrate auf 0 gerundet), aufkommensneutral kalibriert.
- Einkommensverteilung: Destatis/IAB-Näherung 2024 (21 Stützpunkte).
- Bürgergeld: vereinfachte Bedarfs- und Anrechnungslogik.
- Phase 2 umgesetzt: Wenn LSt-Toggle aktiv ist, erhebt die Lohnsteuer oberhalb von ts genau die Differenz zwischen reformRate·Brutto und dem tatsächlich eingezogenen SV-Beitrag (reformRate·Brutto − svContribution(Brutto)). Dadurch ist reform_total_marginal = reformRate konstant für jedes Bruttoeinkommen oberhalb ts — unabhängig vom genauen Verlauf des Fadeouts, also ohne Bruchstelle an einem festen Punkt. Aufkommensneutrale Flat-Entlastung (Ø über INCOME_CDF) kalibriert. Bekannte Grenzen: Da die SV-Sätze sich asymptotisch 0 nähern, übernimmt die Lohnsteuer-Kompensation für sehr hohe Einkommen praktisch den vollen früheren SV-Satz dauerhaft — der BBG-Vorteil wird also eher in die Lohnsteuer verschoben als real gewährt. Bürgergeld-Wechselwirkungen, Midijob-Zone und SV-Entlastung unter 36k/60k sind nicht kompensiert (erzeugen jeweils eigene Cliffs bei ihren Auslaufpunkten).
Quellenanker
- § 32a EStG 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Tarifzonen
- TK 2026: KV 14,6 %, RV 18,6 %, PV 3,6 %, AV 2,6 %, Zusatzbeitrag konfigurierbar
- BBG 2026: KV/PV 69.750 €, RV/AV 101.400 €
- Destatis Verdiensterhebung 2023 / IAB-Beschäftigungsstatistik: Einkommensverteilung
- Finanzfluss-Analyse: Grenzbelastungs-Klippen und Fehlanreize